Warum man mehr als ein Web-Analytics-Tool braucht

Eine sehr wertvolle Diskussion stieß Eric Peterson kürzlich in seinem Blog “Web Analytics Demystified” mit dem Beitrag “The Coming Bifurcation in Web Analytics Tools” an. Er berichtet, dass in den USA immer mehr Unternehmen ihre kostenpflichtigen Webanalyse-Tools durch kostenlose Tools wie Google Analytics  ersetzen würden. (Dies schildert Peterson im Übrigen auf extrem vorsichtige Weise, mit jeder Menge Konjunktiv und Vorab-Beschwichtigungen - wohl, um niemandem zu nahe zu treten)

Einen der Gründe haben sich die Hersteller kostenpflichtiger Tools wohl selbst eingebrockt, so Peterson: “It turns out there are limits to the amount your average business user is willing to invest in learning web analytics tools.” Es scheint, als hätten die Hersteller von Highend-Systemen bei der Entwicklung immer besserer Tools die Aufnahmefähigkeit des durchschnittlichen Anwenders vergessen.

Heute gibt es zahlreiche leistungsstarke Systeme - die aber vielen Unternehmen und Usern zu unverständlich und kompliziert vorkommen. Google Analytics hingegen wird geschätzt, weil es aufgeräumt und schlank wirkt, seine Analysen besonders leicht verständlich. Dazu kommt, dass sich Google Analytics in den vergangenen Jahren gut entwickelt hat (und, so unsere Einschätzung, mit einigen kostenpflichtigen Tools durchaus konkurrieren kann).

Aber, mal ehrlich: Wenn es um eine umfassende Webanalyse geht, die alle Online-Geschäftsbereiche eines Unternehmens abdecken und zum Beispiel mit BI und CRM verknüpft werden soll, kann Google Analytics nicht die einzige oder erste Wahl sein.

Was tun? Halten wir fest: Manche User kommen mit Highend-Tools nicht zurecht und hätten gerne verständlichere WA-Tools und Reports. Die Unternehmen wiederum brauchen mächtige Web-Analytics-Systeme für ihr Business.

Peterson findet an einer Konstellation Gefallen, die auch wir sympathisch finden: Warum nicht beides einsetzen? Dann könnte man einerseits Mitarbeiter, die keine tief gehenden Datenanalysen für ihre tägliche Arbeit benötigen, mit einfachen Tools wie zum Beipiel Google Analytics versorgen. Und die Web-Analytics-Profis im Unternehmen könnten sich den umfangreichen Analysen anhand eines Highend-Systems widmen.

Peterson führt ebenfalls aus, dass die Gründe für diese “Zweiteilung” der Web Analytics im Wesentlichen in dem sehr unterschiedlichen Ausbildungs- und Kenntnisstand der Mitarbeiter liegen. Dies deckt sich ganz klar mit unseren Erfahrungen mit vielen unserer Kunden: Sofern ein Unternehmen denn überhaupt ein Team oder Verantwortliche für die Analyse einsetzt, so hat dieses Team grundsätzlich zwei wesentliche Herausforderungen:

  1. Kenntnisse in der Analyse von großen Datenbeständen und insbesondere von Web-Analytics-Daten
  2. Bedienung des eingesetzten Web-Analytics-Tools

Hersteller dieser Tools sind eher darauf konzentriert, beide Bereiche oben in ihren Trainings gezielt miteinander zu verknüpfen, da so natürlich der “hook in” beim Kunden viel größer ist. Anwenderunternehmen haben derzeit noch Schwierigkeiten zu verstehen, das man sowohl theoretische Grundlagen und Methodenkenntnisse als auch Softwarebedienfähigkeiten besitzen muss und verfallen immer wieder dem Fehler, nur die Bedienung eines Tools zu trainieren, ohne dass den Mitarbeitern die Grundlagen nahe gebracht werden. Merke: Auch wenn ich Microsoft Word perfekt bedienen kann, bin ich deswegen noch lange nicht der nächste Dan Brown.

Der Einsatz eines einfachen Tools kann das Dilemma etwas abmildern. Dadurch, dass Anwender nicht durch komplexe Bedienfunktionen “abgelenkt” werden, können sie sich mit der Methodik und den theoretischen Grundlagen vertraut machen und wachsen somit in die Webanalyse hinein. Der Appetit kommt beim Essen und irgendwann wird der Anspruch nach höherwertigen Analysen wachsen - die Zeit ist dann reif für das Profi-Tool.

Das Wichtigste aber: Dadurch, dass jeder auf diese Weise nur Reports bekommt, die er für seine Arbeit braucht (und nicht mehr!), steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er sie tatsächlich liest und für seine Arbeit nutzt.

Google Analytics plus Highend-Tool - You get the best of both worlds“, so Peterson. Noch vor kurzem wäre so ein Vorschlag mit einem müden Lächeln quittiert worden. Wir meinen: Heute hat er seine Berechtigung. Was meinen Sie?


am 5. März 2010 unter Analytics
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Neues Referrer-Tracking in der Google Suche

Wie in einigen Blogs gepostet, beginnt Google mit dem Roll Out einer technischen Änderung bei den Referrern der geklickten Suchergebnisse. Der Referrer erhält in Zukunft die Ziel-URL sowie die Position des geklickten Suchergebnisses als Parameter. Darüber hinaus kann jeder anhand der Referrer URL erkennen, ob es sich um ein gesponsorten Link (Adword) oder um ein “natürliches Ergebnis” der Suche handelt.

Beispiel für die Referrer-URLs von Google:

Bisherige Referrer-URL:

http://www.google.com/search
hl=en
q=flowers
btnG=Google+Search

Neue Referrer-URL:

http://www.google.com/url
sa=t
source=web
ct=res
cd=7
url=http%3A%2F%2Fwww.example.com%2Fmypage.htm
ei=0SjdSa-1N5O8M_qW8dQN
rct=j
q=flowers
usg=AFQjCNHJXSUh7Vw7oubPaO3tZOzz-F-u_w
sig2=X8uCFh6IoPtnwmvGMULQfw

Dies hat insofern Auswirkungen auf die Web Analytics Tools, als dass diese normalerweise die Referrer Informationen dazu benutzen, Statistiken über Suchwörter je Suchmaschine zu erstellen. Dazu muss der URL-String analysiert und ausgewertet werden. Sofern Annahmen an das derzeitige Format gemacht werden, kann es bei diesen Tools zu Problemen kommen, die sich ein einem vermeintlichen Abfall der Zugriffszahlen über natürliche Suche bemerkbar machen.

Da Google den Roll Out über seine dezentrale Infrastruktur durchführt, kann es in einer Übergangszeit dazu kommen, dass sowohl altes als auch neues Format bei einer Website auftreten werden und zu diesem Effekt führen, wenn das Web Analytics Tool darauf nicht vorbereitet ist. Wer jedoch Google Analytics nutzt, braucht sich darüber keine Gedanken machen. Die neuen Referrer-URLs werden auf die GA-Reportings keine Auswirkung haben.

Im Weiteren ist es spannend zu beobachten, wann die ersten Hersteller ihre Produkte dahingehend angepasst haben, dass die jetzt zusätzlichen Informationen (Position, Art des Ergebnisses, in der Beispiel URL oben fett markiert) auch in den Statistiken verwendet werden.

>> Google Analytics Blog
>> Callmetrics Blog



am 16. April 2009 unter Technik

Google Analytics ist nicht verboten!

“Google Analytics ist gesetzeswidrig”, lautet der Tenor in einigen Presseveröffentlichungen und in vielen Blogs zum Thema Web Analytics. Jetzt gibt es selbst beim BVDW erste Meldungen und E-Mails, die aus den Regelungen diverser Gesetze wie dem Telemediengesetz (TMG) oder BDSG herleiten wollen. Doch selbst die vielen Diskussionsbeiträge können nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Interpretationen juristisch nicht haltbar sind. Im §13 des TMG wird explizit von “personenbezogenen Daten” gesprochen. Es wird weder über IP-Adressen, “Tracking” noch über Google Analytics (GA) etwas verlautbart. Weiterhin sei hier auf den §15 des TMG hingewiesen, insbesondere auf Ziffer (3) ff, der die Erhebung von Nutzungsprofilen von Telemedien ausdrücklich erlaubt, sofern dies anonymisiert erfolgt.

Zunächst bedeutet das, dass ein Diensteanbieter im Sinne dieses Gesetzes bei der Speicherung von personenbezogenen Daten zuerst (!) die Einwilligung des Anwender einholen muss. Dabei hat der Gesetzgeber an das Ausfüllen von Formularen zur Bestellung oder zu einem Abonnement gedacht. Nicht eingeschlossen ist dabei die Aufzeichnung von Seitenabrufen des Anwenders in Trackingsystemen.

Meiner Ansicht nach ergeben sich daraus folgende Fragen:

  1. Ist das Aufzeichnen der Seitenabrufe eines Anwenders auf einer Anbietersite und der damit entstehende “Clickstream” ein “personenbezogenes Datum”?
  2. Sind die damit einhergehend ebenfalls aufgezeichneten Informationen wie IP-Adressen, Browser-Footprints etc. ebenfalls als “personenbezogene Daten” anzusehen?

Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es bislang hierzu noch nicht.  Zwar gibt es Meinungen von Datenschützern und Einzelfall-Urteile dazu, doch die lassen sich nicht in jedem Falle verallgemeinern. Es ist derzeit für einen Website-Betreiber nicht eindeutig zu beantworten, ob zum Beispiel eine IP-Adresse abgelegt werden darf oder muss oder wie er damit umgehen darf, wenn er “nur” Web Analytics betreiben möchte. Es empfiehlt sich zwar, IP-Adressen nicht zu speichern, aber ist man damit bereits auf der sicheren Seite?

Daher ergeben sich für Datenschützer und insbesondere Landes- oder Bundesdatenschutzbeauftragte aus unserer Sicht folgende Problemstellungen:

  • Wenn das Gesetz / die Gesetze hier tatsächlich eine eindeutige juristische Interpretation zulassen, läge im Sinne dieser Gesetze ein Verstoß der Sitebetreiber vor, wenn diese nicht angezeigte Trackingtools einsetzen. Dies hätte zwingend eine Anzeige von Amts wegen zur Folge. Erfolgt diese nicht, machen sich die amtlichen Datenschutzbeauftragten mindestens selber einer Amtspflichtverletzung schuldig, da sie die Sitebetreiber nicht anzeigen.
  • Und weiter: Dies gälte generell für alle Trackingtools ebenso wie für jegliche Server Logfiles. Denn letztlich ist der jeweilige Sitebetreiber für den Gesetzesverstoß verantwortlich und nicht der Tool-Anbieter.

Da eine Anzeige bisher nicht erfolgt ist, scheint die Angelegenheit nicht ganz so eindeutig zu sein. Schließlich wären die Datenschutzbeauftragten ansonsten dazu angehalten, umgehend für eine juristische Klarstellung zu sorgen - das gehört zu ihren Aufgaben und Pflichten.

Und nun zu Google Analytics:
Die vorgenannten juristischen Aspekte dienen meiner Ansicht nach derzeit dazu, vordergründig gegen Google als Unternehmen vorzugehen. Das gipfelt in boulevardesken Übertreibungen wie der Schlagzeile “Google Analytics ist gesetzeswidrig”.

Dabei gibt es kein Gesetz, das die Verwendung von Google Anlaytics verbietet. Selbst eine weitläufige Auslegung bestehender Gesetze kann nicht dazu hergenommen werden, eventuelle moralische Ressentiments gegen die Verwendung von GA zu überdecken.

Außerdem bietet das Analysetool dem Endanwender keine Möglichkeit, an IP Adressen von Besuchern heranzukommen. Es bleibt somit die juristische Frage offen, ob die faktische Nicht-Verfügbarkeit einer IP Adresse für den Anwender nicht sogar zu dessen Gunsten ausgelegt werden muss (siehe Screenshot links).

Die Frage, ob man das Google-Angebot für die Webanalyse gut oder schlecht findet und ob man es Anbietern empfehlen kann oder lieber davon abraten sollte, lässt sich auch jenseits von justiablen Vorgängen betrachten. Denn es geht schlicht um die Frage der Transparenz in bestimmten vertikalen Märkten, die man Google einräumt, wenn man dem Suchmaschinen-Konzern sowohl die Akquisition, die Konversion als auch die Nutzung der Websites von kommerziellen Anbietern durch den Anwender vollständig überlässt.

Darüber hinaus stellen sich mir folgende Fragen: Was ist im Sinne des Datenschutzes im Rahmen von Web Analytics erlaubt und was ist nicht erlaubt? Wie geht man mit Analysetools wie Google Analytics und Yahoo!Indextools um? Ist es vertretbar oder gilt es zu verhindern, das Unternehmen mit Quasi-Monopolstellung vertikale Märkte komplett transparent in ihren Datenarchiven abspeichern und ggf. für eigene Geschäfte nutzen? Ich bin gespannt auf Ihre Meinung zum Thema.


am 7. Oktober 2008 unter Analytics, Markt